Änderungen durch das KindNamRÄG 2013

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Seit 1. Februar 2013 gilt das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG 2013).

Aktualisiert wurden nicht nur das Namens-, Adoptions- und Eherecht. Auch Fragen des Unterhalts und der Obsorge wurden neu geregelt.

Lesen Sie eine Zusammenfassung der Änderungen (PDF).

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