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Zwei Hände halten ein zerrissenes Papierherz – Symbol für Trennung in einer Lebensgemeinschaft
Wenn das gemeinsame Leben endet

Rechtlich abgesichert auch ohne Eheversprechen

Wenn eine Lebensgemeinschaft endet, entsteht häufig rechtliche Unsicherheit – gerade wenn gemeinsam gewohnt, investiert oder gebaut wurde. Anders als bei einer Ehe gibt es keine klare gesetzliche Trennungsordnung. Umso wichtiger ist eine rechtliche Beratung.

Typische Fragen bei der Trennung einer Lebensgemeinschaft:

Wer behält die gemeinsame Immobilie oder Wohnung?
Gibt es Rückforderungen von Zuwendungen oder Leistungen?
Was passiert mit gemeinsamen Anschaffungen, Krediten oder Sparverträgen?
Wie sieht die Rechtslage bei gemeinsamen Kindern aus?

Mit oder ohne Vertrag:

Ob Sie vorsorgen wollen oder mitten in der Trennung stehen – wir helfen, faire und klare Lösungen zu finden. Auch ohne Trauschein gibt es rechtliche Möglichkeiten, Ihr Anliegen zu klären.

Tipp

Ein Partnerschaftsvertrag kann im Vorfeld viele Konflikte vermeiden – besonders bei gemeinsamen Projekten wie Hausbau oder Eigentum.

Vertragliche Regelung für gemeinsames Eigentum in einer Lebensgemeinschaft ohne Trauschein